Wahrscheinlich ist das das Dauerthema für jeden erfolgreichen Unternehmer oder Selbständigen in einem Hochsteuerland wie z.B. Deutschland oder Österreich: “…wie man die Unternehmenssteuer dauerhaft senken kann”? Welcher Unternehmer und Selbständige hat nicht einen dicken Hals, wenn es darum geht, eine Überweisung an das geliebte Finanzamt zu tätigen und er sich immer wieder fragt: Wieso muss ich 6 Monate des Jahres für den deutschen Fiskus arbeiten?? Von seinen Steuerberater bekommt er allenfalls eine unbefriedigende Antwort, wie z.B. na Du verdienst ja auch gut und Du nutzt ja auch die Straßen, die von Deinen Steuern gebaut werden können.
Allerdings ist das nicht wirklich einen Trost für erfolgreiche Unternehmer und stimmt ihn auch nicht sonderlich positiv. Deutschland ist und bleibt trotz zahlreicher Reformversuche ein Hochsteuerland. Wir haben auf Unternehmerebene nicht nur die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz), sondern auch bei Dividendenausschüttung eine zusätzliche Besteuerung auf der persönlichen Ebene.
Neben den Unternehmenssteuern kommen noch weitere Kosten
Neben den überhöhten Steuern sind in Deutschland für Unternehmer und Selbständige noch weiter Kosten zu zahlen, die da z.B. wären
- Zwangsmitgliedschaft der IHK Berufsgenossenschaft.
- Erhöhte Kosten durch Steuerberater, da das Steuerrecht sehr kompliziert ist.
- Kompliziertes Arbeitsrecht (Unternehmer können nicht schnell und flexibel auf unterschiedliche Marktgegebenheiten reagieren).
- Aufwendige Dokumentationen ab bestimmter Unternehmensgröße
Unternehmenssteuer senken - Licht im Tunnel
Ich kann Dir versprechen, dass es Lösungen gibt, die Deine Unternehmenssteuern senken, Deine Haftung als Verantwortlicher gegen Null reduziert und Du wieder ein befreiteres Unternehmerleben leben kannst. Das alles ist machbar und dafür musst Du keine Harikiri-Strategie umsetzen oder Dich auf illegales Terrain begeben. Auch musst Du nicht zig Millionen an Umsätzen machen, damit Du überhaupt in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile kommst. Es fehlen Dir nur die richtigen Informationen, Ideen und die richtigen Ansprechpartner. Alles wirst Du in diesem Beitrag finden.
Vielleicht kennst Du folgende Situation
Du führst ein erfolgreiches Unternehmen, machst jede Menge Umsätze und vor allem auch Gewinne und Dein Unternehmen befindet sich natürlich in Deutschland oder auch Österreich. (Warum ich immer wieder Deutschland im Visier habe, liegt einfach daran, dass Deutschland eines der schlimmsten Hochsteuerländer im europäischen Raum ist und mit seinem Außensteuergesetz jedem Unternehmer und Selbständigen die letzte Motivation raubt - aber dazu mehr) Und wie es bei deutschen Unternehmer üblich ist, wohnst Du auch noch (leider) in Deutschland.
Eine tolle Lösung um Unternehmenssteuern zu sparen
Jetzt hast Du Dich im Internet schlau gemacht und kommst auf die geniale Idee, eine Firma im steuergünstigen Ausland zu gründen, die dann Rechnungen an Deine Gesellschaft in Deutschland stellt. Der überlegte Effekt ist, dass Deine deutsche Gesellschaft durch diese Rechnungen Kosten hat, die sich positiv auf Deine Steuerbelastung auswirken sollen und die Gesellschaft im Ausland versteuert wenig bis gar nichts - legal versteht sich - und Du wärst happy.
Diese tolle Lösung um Unternehmenssteuern zu senken ist ziemlich einfach aber auch nicht zu empfehlen!
Solch ein Modell in der Tat durchzuführen bringt wahrscheinlich mehr Probleme mit sich, als Dir letztendlich lieb ist. Warum?
Als erstes muss man festhalten, dass wenn Du eine Auslandsgesellschaft gründest, das Finanzamt in Deutschland dieses als “nahestehendes Unternehmen” bewertet, da Du in beiden Firmen der Eigentümer bist. Die Auflagen für solche Unternehmungen sind viel strenger und bringen meistens mehr Nachteile als Vorteile. Wie Du natürlich auch über das Internet erfahren hast, besteht die Möglichkeit Treuhänder einzusetzen. D.h. nach außen hin, wird das Unternehmen von jemand anderen geführt und auch der Gesellschafter lässt sich durch Treuhänder verschleiern. Allerdings lösen Treuhänder nicht wirklich das Problem, wie Du noch gleich erfahren wirst. Auch durch die neue Regelung seit 2016 der OECD CRS werden auch Treuhänder verpflichtet Auskünfte zu erteilen. Dazu aber später mehr.
Fiktive Rechnungen und Dritt-Vergleich
Die Rechnungen, die von dem Auslandsunternehmen an Dein Unternehmen in Deutschland gestellt werden, müssen einem Dritt-Vergleich standhalten. Das bedeutet, dass eine andere fremde Gesellschaft, ebenfalls solche Rechnungen stellen könnte. (Der Preis darf nicht überhöht sein und muss Marktgerecht sein) Auch muss den Rechnungen eine tatsächliche Leistung entgegen stehen. Stellt das Finanzamt fest, dass dies nicht der Fall ist, droht der böse Zeigefinger des Fiskus und Du bekommst die Rechnungen als Betriebskosten aberkannt und Du wirst Dich einem Steuerstrafverfahren unterziehen müssen. (Aus eigener Erfahrung: klingt nicht nur übel, ist auch übel!)
Rechtswidrige Zwischengesellschaft
Wenn Du oben skizzierte Szenarium nur deshalb machst, um Unternehmenssteuern zu senken bzw. Steuern zu umgehen, dann wird das liebe Finanzamt Dir wiederum das als Umgehungstatbestand auslegen und es folgen wieder dunkle und üble Zeiten für Dich. Die im Ausland gegründete Gesellschaft stuft man dann als illegale Zwischengesellschaft ein und dann ist wiederum Schluss mit Lustig.
Keine Substanz
Wenn die Gesellschaft im Ausland keine Substanz nachweisen kann (z.B. Räumlichkeiten, Angestellte, geschäftliche Oberleitung usw.; solche sogenannten Registered Office ist nicht genügend Substanz!), dann kommt die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung zum tragen. Es ist letztendlich das, was dem Youporn Gründer Fabian Tylemann zum Verhängnis wurde.
Link: http://unternehmerairbag.com/das-deutsche-aussensteuergesetz-eine-wirklich-ueble-sache/
Die Hinzurechnuungsbesteuerung laut § 8 AstG sagt, dass die Gewinne fiktiv (fiktive Ausschüttungsbesteuerung: also auch wenn nicht ausgeschüttet wurde) beim deutschen Unternehmer mit Einkommenssteuer belegt werden oder in die Unternehmensbesteuerung (Körperschaftssteuer) einfließen. Dann stehst Du deutlich schlechter da, als vorher. Auch wird im gleichen Atemzug wieder das Thema Umgehungstatbestand, Steuerhinterziehung usw. genannt werden.
Umkehr der Beweislast
Ich bekomme dann doch oft zu hören, dass der Staat oder das Finanzamt erst einmal beweisen muss, dass es sich um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt oder, dass der Geschäftsführer im Ausland kein Treuhänder ist. Auch das funktioniert leider nicht, da der Staat wieder einen Ass aus dem Ärmel zieht und hier die Umkehr der Beweislast zum tragen kommt. D.h. DU musst es beweisen, dass es NICHT so ist. Leider - ist halt so!
Auch besteht die Gefahr, dass Du mit den Rechnungen aus dem Ausland an Deine deutsche Gesellschaft, diese finanziell benachteiligst und Du somit der Untreue beschuldigt wirst. Das geht in die gleiche Richtung wie oben bei den fiktiven Rechnungen. Wenn keine wirkliche Leistung hinter den Rechnungen stehen, dann bist Du gegenüber Deinem deutschen Unternehmen untreu geworden. Könnte dem Finanzamt egal sein, ob Du Dich selber veräppelst, allerdings in Sachen Steuern hat der Fiskus ein Wörtchen mitzureden.
Ernüchterung
Wie Du siehst, ist seine Unternehmenssteuer zu senken nicht wirklich eine Angelegenheit, die man mal schnell im Internet nachlesen und auch so einfach umsetzen kann. Gerade wenn Du in einem Hochsteuerland lebst und auch dort Dein Geld verdienst, musst Du jede Menge Einschränkungen, Bestimmungen und letztendlich Bevormundungen über Dich ergehen lassen. Schuld daran ist in erster Linie das deutsche Außensteuergesetz (in Österreich sind diese Regelungen in der Anti-Mißbrauch-Regelung festgehalten und ist aber nicht ganz zu “streng” wie das deutsche), welches im Prinzip jede Menge regelt. Das Außensteuergesetz hier zu erklären, würde zu weit führen.
Licht im Tunnel
Bei all diesen Einschränkungen, Gesetzen und Bestimmungen, solltest Du Dich nicht einschüchtern lassen. Es gibt Lösungen, die vor allem legal, rechtssicher und einer Prüfung auf jeden Fall stand halten! Allerdings Pauschallösungen gibt es nicht! Ich will jetzt ein paar Lösungsansätze im Telegrammstil vorstellen, damit Du eine Idee bekommst, was alles möglich ist und welche Strategie man einschlagen könnte.
Unternehmenssteuer senken - Lösungsansatz I:
- EU-Auslandsgesellschaft gründen und Du bist auch dort Gesellschafter.
- Du gründest eine EU-Auslandsgesellschaft mit Substanz.
- Die Gründung der Auslandgesellschaft muss wirtschaftliche Gründe haben (Steuern sparen ist kein wirtschaftlicher Grund!).
- Du meldest Deine Beteiligung Deinem Finanzamt.
- Du wohnst weiterhin in Deutschland.
- Rechnungsstellung an Dein deutsches Unternehmen absolut möglich.
- Die Substanz der Auslandsgesellschaft (z.B. Ort der Oberleitung, echtes Büro, Angestellte, Telefon usw.) ist absolut entscheidend!
- Funktionsverlagerung vermeiden.
(z.B. Marketingabteilung im eigenen Unternehmen rausschmeißen und das ganze im Ausland aufbauen)
- Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz keine Negativwirkung der Hinzurechnungsbesteuerung.
Unternehmenssteuer senken - Lösungsansatz II:
- Auslandsgesellschaft gründen und ein Freund ist Gesellschafter.
- Gleiche Bedingungen wie oben, nur dass eine Person des Vertrauens die Firma führt und auch Gesellschafter ist (kein Treuhänder).
- Dein Freund sollte seinen Wohnsitz nicht in Deutschland bzw. nicht in einem Land haben mit Außensteuergesetz.
(da sonst auch Probleme entstehen, wie oben beschrieben)
- Lebt Dein Freund in einem Land ohne Außensteuergesetz, muss auch z.B. keine Substanz bei der Auslandsgesellschaft aufgebaut werden.
- Die Auslandsgesellschaft wird wie eine Drittgesellschaft behandelt (also nicht bevorzugt bzw. nicht benachteiligt)
- Es darf kein Geldfluss an Dich persönlich fließen Die Auslandsgesellschaft muss natürlich die lokalen Steuergesetze einhalten.
Unternehmenssteuer senken - Lösungsansatz III:
Wohnsitzverlagerung ins Ausland (EU Land) Wenn Du selber Deinen Wohnsitz ins Ausland verlagerst, und ich meine eine echte Wohnsitzverlagerung (nicht das was Boris Becker vor Jahren gemacht hat), dann hast Du wohl die besten Möglichkeiten Deine Unternehmenssteuer dauerhaft und ohne große Einschränkungen zu drücken. Bleibst Du innerhalb der EU wohnen, wie z.B. in Kroatien, dann kannst Du sogar Offshorefirmen offiziell führen und besitzen und musst keine Bedenken haben in Bezug auf Steuerhinterziehung, Umgehungstatbestand usw.. Auch ist es nicht notwendig auf die oben genannte so wichtige Substanz (Substance Escape) bei einer Auslandsgesellschaft zu achten, was auch gerade bei Offshorefirmen selten der Fall ist. Im Falle Kroatien ist es deshalb so, da Kroatien kein Außensteuergesetz kennt und somit die ganzen Einschränkungen und Sanktionen, die das deutsche Außensteuergesetz hat, keine Anwendung finden. Auch brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, was die Wegzugsbesteuerung betrifft, denn solange Du innerhalb der EU Deinen Wohnsitz verlagerst, wird Dir quasi die Wegzugsbesteuerung gestundet. (EuGH-Entscheidung Cadburry Schweppes) Hier findest Du Länder ohne Außensteuergesetz.
Link: http://unternehmerairbag.com/offshore-oder-onshore-was-ist-die-richtige-strategie/
Unternehmenssteuer senken - Lösungsansatz IV und folgende
Es gibt jede Menge unterschiedliche Strategien, die für Dich als Unternehmer oder Selbständiger in Frage kommen können. Wichtig ist für Dich einfach zu behalten, dass Du die Gesetze, insbesondere die Steuergesetze in allen Länder einhalten solltest. Es macht einfach keinen Sinn Konstrukte aufzubauen, die illegal sind. Es gibt dafür jede Menge legale Lösungen, die Dich nachts besser schlafen lassen.
Hier noch der übersichtshalber ein paar EU-Staaten, die durchaus interessant sein können, wenn man vor hat seine Unternehmenssteuer zu senken:
- Bulgarien (10%)
- Ungarn (10%)
- Kanarische Inseln (Sonderzone 5% Steuern, jedoch gewisse Auflagen hinsichtlich Mitarbeiter und Investitionen)
- Zypern (12,5%)
- Irland (12,5%)
- Malta (5%, aber nur mit Malta Holding Modell, ansonsten 35%)
- Slowakei (23%)
- Tschechien (19%)
- Lettland (15%, auch für Firmengründer interessant)
Sonderform: UK-Global-Agency-Konstruktion
(90% der Gewinne können in ein Nullsteuerland transferiert werden; Sonderbedingungen beachten)
Sonderform IP Box
Wenn Du mit Lizenzen, Rechten, geistigem Eigentum, Patente, Ebooks usw. zu tun hast, dann kannst Du unter bestimmten Vorraussetzungen die IP Box von folgenden Ländern in Anspruch nehmen und kannst weitere Steuervorteile nutzen:
- Lichtenstein 2,5%
- Luxemburg 5,76%
- Spanien 5-15%
- Zypern 2,5%
Sonderform NON-DOM-Status
Mit dem NON-DOM-Status und der Remittance Base Besteuerung bleiben bestimmte Einkunftsarten steuerfrei. (z.B. Dividenden) Was letztendlich für Dich die richtige Strategie ist um Deine Unternehmenssteuern zu senken, kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden.
Hierzu solltest Du Dich mit uns unterhalten und den ersten Schritt in die richtige Richtung machen.
Autor: Thilo Schneider
Thema: Unternehmenssteuer senken
Webseite: http://unternehmerairbag.com