|Anzeige| Scheidungen, die zum Rosenkrieg ausarten, erwecken regelmäßig das mediale Interesse.
Ganz anders sieht es aus, wenn man selber von einer schmerzhaften Trennung, die in einer Scheidung endet betroffen ist. Normalerweise haben beide Partner ein großes Interesse daran, dass die Scheidung schnell, formal korrekt, unkompliziert und kostengünstig abgewickelt wird. Um die Scheidungskosten überschaubar zu halten, sollten beide Ex Partner schon im Vorfeld klären, in welchen Punkten sie einvernehmliche Entscheidungen bezüglich der Scheidung treffen. Die Punkte die dann noch offengeblieben sind, sollten mit einem kompetenten Partner an der Seite geklärt werden.
Zusammensetzung der Scheidungskosten
Damit die Scheidung keine nicht zur existenzielle Bedrohung für einen oder beide Partner darstellt, sollte das Risiko vor Gericht streiten zu müssen, was mit wesentlich höheren Anwaltskosten verbunden ist, minimiert werden.
Allgemein setzen sich die Scheidungskosten aus den Anwalts Kosten und den Gerichtskosten, die bei der Scheidung entstehen, zusammen. Die Anwaltskosten decken die Beratungstermine vor der Scheidung ab und die Begleitung während des Gerichtstermines. Generell gilt, dass beide Ex Partner einen Anwalt bestellen müssen. Derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, muss auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten werden. Der andere Partner nimmt zum Scheidungsantrag lediglich Stellung und wenn er zustimmt, braucht er auch keinen eigenen Anwalt, von dem er vertreten wird. Dies ist auch in der Mehrzahl der Scheidungsfälle der Fall, sodass die Scheidungskosten nur für einen Anwalt gezahlt werden müssen.
Folgekosten der Scheidung
Oft werden über die Scheidung hinaus noch die Folgen der Scheidung, die den Unterhalt, den Kindesunterhalt, wenn Kinder vorhanden sind und den Zugewinnausgleich zwischen den Ex Partnern klären, festgelegt. Auch hier gilt: wenn beide Partner einvernehmlich den Vorschlägen des Anwalts zustimmen, kann auf einen weiteren Anwalt verzichtet und so doppelte Kosten vermieden werden. Wer von den beiden Partnern jedoch den Antrag ablehnt, ist dazu verpflichtet, selber einen Rechtsanwalt für sich tätig werden zu lassen. In jedem Fall lohnt sich eine professionelle Beratung zum Thema Scheidungskosten für beide Partner. So können alle potentiellen Streitfälle schon im Vorfeld geklärt werden.
Darüber hinaus sollten vertraglich die folgenden Punkte geregelt werden:
- Weitere Nutzung der ehelichen Wohnung
- Verteilung der Haushaltsgegenstände
Einige dieser Punkte müssen vom Notar bearbeitet werden, da diese Regelungen beurkundungspflichtig sind. Wenn das Einkommen eines Partners nicht sehr hoch ist, etwa bei noch ganz jungen Eheleuten, bei Arbeitslosen, oder bei Studierenden, kann eine Beratungshilfe beantragt werden. Die Gerichtskosten können gesenkt werden, indem man eine Verfahrenskostenhilfe für die Scheidungskosten beantragt.
Im Vorteil sind Eheleute, die einen Ehevertrag abgeschlossen haben, der die wichtigen und wesentlichen Punkte im Falle einer Scheidung schon schriftlich festlegt. Zu den Punkten, die in einem Ehevertrag geklärt werden, gehören die Unterhaltsregelungen, der Versorgungsausgleich, das Sorgerecht für die Kinder und die Vermögensaufteilung. Wer so gut vorsorgt, grenzt die die gängigsten Fehler bei einer Scheidung ein und muss nicht vor unvorhersehbar hohen Scheidungskosten bangen. Die gefürchteten Scheidungskosten können so schon vorab maßgeblich reduziert werden. Der Ehevertrag zusammen mit dem einvernehmlichen Scheidungsvertrag sorgen dafür, dass beide Partner nicht zu der Trennungsbewältigung noch ein existenzielles Risiko bewältigen müssen. Beide Verträge sparen am Ende bares Geld.