[Anzeige] Der Paragraf 242 BGB regelt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern.
Diese Pflicht hat vielfältige Auswirkungen auf das Verhältnis zu Ihren Mitarbeitern. Diese Verpflichtung sollten Sie ernst nehmen und sich um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter kümmern. Das ist nicht nur gut für den Arbeitnehmer, sondern auch für Ihre Firma, da es zu weniger Krankschreibungen kommt.
Kostenlose Hygieneprodukte zur Verfügung stellen
Die kostenlose Versorgung mit Hygieneartikel zum Infektionsschutz ist seit der Corona-Pandemie besonders wichtig geworden. Jeder Mitarbeiter, der sich ansteckt, fällt für mehrere Tage aus und verbreitet die Krankheit in der Firma weiter.
Die Versorgung mit Masken, Schnelltests, Desinfektionssprays und anderer Artikel muss nicht teuer sein. Sie können qualitative Hygieneartikel online bestellen und damit Zeit und Geld sparen.
Die Versorgung der Mitarbeiter sollten Sie möglichst einfach handhaben. Masken und Schnelltests liegen am besten an einen zugänglichen Ort und der Mitarbeiter kann sich einfach davon bedienen. Ein Angestellter sollte damit beauftragt werden, den Bestand zu überwachen und rechtzeitig nachzubestellen.
Den Arbeitsplatz rückenschonend gestalten
Wer acht Stunden am Tag in gebückter Haltung am Schreibtisch sitzt, bekommt früher oder später Rückenschmerzen, die häufig zu Krankschreibungen führen. Diesen können Sie mit geeigneten Maßnahmen vorbeugen. Effektiv ist eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung. Die Sitzhöhe muss zur Höhe des Schreibtisches passen. Ist das mit den vorhandenen Möbeln nicht zu realisieren, lohnt sich der Kauf eines verstellbaren Schreibtisches. Die meisten Bürosessel sind zwar in der Höhe verstellbar, trotzdem gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Hier zu sparen lohnt sich nicht, denn wenn sich der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt, ist er weniger krank und arbeitet produktiver.
Die Stühle sollten an den Körper des Mitarbeiters angepasst werden, sodass sie beim Sitzen die Lendenwirbel abstützen. Bewegliche Sitzflächen und Rückenlehnen passen sich den Bewegungen des Mitarbeiters an. Ein rückenschonender Arbeitsplatz bietet Ihrem Mitarbeiter viele Bewegungsanreize. Die häufig verwendeten Sitzbälle sind für längeres Sitzen nicht geeignet. Sie bieten zwar viele Bewegungsanreize, aber durch die fehlende Rückenstütze sitzen viele Mitarbeiter mit gebeugten Oberkörper, was ungesund ist.
Präventive Maßnahmen zur Gesunderhaltung
Wenn sich die ersten Probleme zeigen, bekommt der Arbeitnehmer Physiotherapie, doch dann ist es fast schon zu spät. Besser ist es, diese Maßnahmen dem Mitarbeiter präventiv zu bezahlen. Ist eine Praxis in unmittelbarer Nähe, lässt sich möglicherweise sogar ein günstiger Kooperationsvertrag abschließen. Die Zeiten lassen sich in Absprache mit der Praxis und dem Mitarbeiter auf Stunden legen, in denen die Arbeitsbelastung geringer ist. Die Zeit ist gut investiert, denn der Mitarbeiter arbeitet hinterher schneller und effektiver.
Oasen der Ruhe gestalten
Die Arbeit belastet nicht nur den Körper, sondern auch die Seele. Zur Mitarbeitervorsorge gehört auch, dass Sie sich um diesen Bereich kümmern. Ruhe und Gelassenheit ist wichtig für die Gesunderhaltung und fördert die Kreativität.
Ein oder zwei Zimmer sollten Sie mit Betten, mehreren Kissen, einem gemütlichen Sofa, beruhigenden Bildern und anderen Gegenständen ausgestalten. Hilfreich sind auch Poster mit der Anleitung zu Autogenem Training oder Progressive Muskelentspannung. Dort können Mitarbeiter während der Mittagspause oder während Freistunden neue Energie tanken. Diese Räume sollten sich auch für gymnastische Übungen und Rückentraining eignen.
Fazit
Wenn Sie als Arbeitgeber die Pflicht zur Fürsorge Ihrer Mitarbeiter ernst nehmen, sorgen Sie präventiv für die Gesundheit Ihrer Angestellten. Besonders wichtig ist der Schutz vor Corona, doch auch Rückenleiden und psychische Probleme führen häufig zu Krankmeldungen. Es lohnt sich, gegen diese Probleme aktiv etwas zu tun.