Fluggastrechte wirken: Außergewöhnlich ist mittlerweile Alltag

|Anzeige| Kürzer, dafür öfter – die Rede ist von Urlauben. Arbeitsmediziner raten zum Abschalten und weil Tapetenwechsel die Erholung beschleunigt, steigen dazu viele ins Flugzeug.

flugzeugfluegel sonnenschein wolken

Doch, was wenn aus der geplanten Erholung Stress wird, weil der Flug verspätet ist – was sofort wirkt und welche Rechte Sie hinterher geltend machen können.

Was tun, wenn der Flug Verspätung hat?

Frühflug am Freitag hin und Spätflug Sonntag Abend zurück – perfekt genütztes Wochenende für einen Citytrip und dann stehen Sie am Flughafen vor der Anzeigetafel: verspätet. Oder noch schlimmer: gestrichen. Im ersten Moment durchfährt einen Ärger und im Geiste sieht man sich schon irgendjemanden beschimpfen. Doch kommen Sie deshalb schneller ans Ziel?

Zuerst heißt es Ruhe und vor allem einen kühlen Kopf bewahren. Heben Sie alle Belege für Getränke und Rechnungen auf. Sollte es sich um eine Verspätung oder Annullierung handeln, die entschädigungsfähig im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung ist, können Sie die Belege hinterher geltend machen. Beim Schalter werden Sie außerdem darüber informiert, weshalb der Flug Verspätung hat oder ausfällt. Diese Bestätigung sollte in Schriftform erfolgen.

Bei annullierten Flügen, wie sie insbesondere bei Streiks sehr zahlreich vorkommen, muss die Fluggesellschaft auf einen anderen Flug umbuchen. Im Normalfall wird der um einiges später abfliegen als Ihr geplanter und das bedeutet erst einmal warten. Auch wenn es schwer fällt, kann man die Zeit am Flughafen durchaus mit einiger Ruhe verbringen. Kurze Atemübungen helfen dabei, den Ärger fürs erste einmal runterzufahren und sie bleiben vor den anderen Passagieren weitgehend unbemerkt.

Ab wann steht eine Entschädigung zu?

Bei Kurzstreckenflügen muss die verspätete Ankunft am Zielort zumindest zwei Stunden später als geplant erfolgen und wird dann mit 250,- vergütet. Auf der Mittelstrecke sind es drei Stunden mit 400,- und bei Langstreckenflügen muss die Ankunftsverspätung bei mindestens vier Stunden liegen und das wird dann mit 600,- entschädigt.

Ausgenommen sind Fluggesellschaften nur dann von den Entschädigungszahlungen, wenn die Verzögerungen auf einem außergewöhnlichen Grund basiert. Deshalb machen Airlines so einen Pauschalgrund gerne im ersten Antwortschreiben geltend. Das Gegenteil zu beweisen bzw zu argumentieren ist erstens gar nicht so leicht und zweitens zeitintensiv. Zudem sieht man sich als Laie einer großen Rechtsabteilung gegenüber und viele verzichten dann auf ihr Recht.

Fluggastportale wie beispielsweise AirHelp übernehmen dieses langwierige Prozedere und haben in der Regel schneller und sicherer Erfolg. Schließlich ist dieses Rechtsgebiet das tägliche Brot und somit wird ein Fall bereits im ersten Schreiben gut begründet.

Was gerade Laien nicht kennen, ist die umfassende Rechtsprechung zur EU-Fluggastrechteverordnung, die strikt im Sinne des Konsumentenschutzes ausgelegt und entschieden wird. Als außergewöhnlich zählen mittlerweile nur solche Begebenheiten, die gänzlich außerhalb der Zurechenbarkeit liegen. Dazu zählen etwa Gegenstände auf dem Rollfeld, die zu einem Reifenplatzer führen oder ausgelaufenes Kerosin und einer damit zusammenhängenden Sperre der Startbahn. Wobei im zweiten Fall die Fluggesellschaft, die dafür ursächlich ist, wiederum Entschädigung zahlen muss. Auslaufendes Kerosin zählt der EuGH durchaus zum normalen Betrieb eines Luftfahrtunternehmens. Sogar unüblich hohe Krankenstände, die beträchtlichen Einfluss auf den Flugplan haben, sind mittlerweile nicht mehr außergewöhnlich. Sie werden als Streikmaßnahme gewertet und die gehören im Geschäft in luftiger Höhe zum Alltag.

In Summe lohnt es sich in fast allen Fällen, sein Recht auf Entschädigung geltend zu machen. So gesehen bringt der anfängliche Ärger über die längere Wartezeit bares Geld für zusätzliche Urlaubsfreuden.

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