Grundsätzliche Empfehlung , Hände weg von überteuerten und unflexiblen Kombiprodukten wie z.B. der (gerne von Versicherungsvermittlern) angebotenen Ausbildungsversicherung. Hierbei handelt es sich um eine kleine Kapitallebensversicherung, die somit Todesfallschutz und Geldanlage miteinander kombiniert.
Es rät sich, diese beiden Vorgänge, also die Absicherung bei Todesfall der Eltern, sowie den Sparvertrag für die Kinder, inhaltlich voneinander zu trennen. Dies wird am sinnvollsten über eine Risikolebensversicherung (Abschluss über kostengünstigen Direktanbieter) sowie die Einrichtung eines gut verzinsten Tagesgeldkontos bzw. Sparplans für Eltern, die kein Risiko eingehen möchten, erreicht. Diese Tagesgeld-/Sparkonten können generell individuell (ohne Mindestbeiträge) bespart werden.
Als Alternative zum sicheren Tagesgeld empfiehlt sich ein Wertpapiersparplan, der ebenso zumeist über eine Internetbank völlig kostenfrei eingerichtet werden kann. Der grundlegende Unterschied gegenüber dem Tagesgeld, beruht auf dem „Schwankungsverhalten“ der zugrundeliegenden Wertpapiere. Dieses „Schwankungsverhalten“ erhöht aber natürlich auch die Chancen, eine attraktive Rendite zu erzielen. Sparpläne sind bereits ab mtl. 25,- EUR bei ausgewählten Anbietern zu erhalten. Ist dieser Sparbeitrag zu hoch (z.B. möchte ein Pate mtl. „nur“ 10 EUR sparen) dann ist es denkbar, einen Vertrag einzurichten, der lediglich ein Mal im Jahr, aber dafür dann 120,- EUR in einer Summe einzieht.
Eine Kombination aus beiden Anlageformen wäre sicherlich optimal, so würde gleichzeitig sicher gespart (für z.B. konkrete Anschaffungen) und weiterhin Chancen auf mehr Rendite ermöglicht werden können. Je nach Anlegermentalität der Eltern sind hier Aufteilungen im Verhältnis: 75% sicher / 25“ spekulativ bzw. 50% sicher / 50% spekulativ zielführend.
Für beide Anlageformen gilt, Sie sind absolut flexibel einsetzbar, Verfügungen und Sonderzahlungen sind generell und kurzfristig möglich, sodass auch spontane Geldgeschenke von z.B. Paten oder Großeltern miteinfließen können.
Hinsichtlich der Entrichtung von Abgeltungssteuer noch folgender Hinweis, lauten die Konten auf die Kinder selbst, so ist die Einrichtung eines eigenen Freistellungsauftrags, und somit Freistellung von jährlich 801,- EUR Zinseinkünften oder ähnlichem möglich.
Autor: Andreas Meigen
Thema: Vorsorgen fürs Kind
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